Afrikanische Schweinepest im Kreis Groß-Gerau

Damit dieses und nächste TOAs stattfinden können, müssen wir ein paar Auflagen erfüllen, die zur Sicherheit aller beitragen:

Bitte bleibt innerhalb der von uns markierten Flächen (Wege, Grünflächen...) und unbedingt außerhalb der eingezäunten, gefährdeten Flächen. Ein Betreten ist strengstens verboten und kann mit Platzverweis geahndet werden. 

Das gilt auch für Wild-Campen oder -Parken! Bitte nutzt unsere dafür vorgesehenen Möglichkeiten und folgt den Anweisungen unserer Crew. 

Achtet bitte auch darauf euren Müll (insbesondere Speisereste) entsprechend zu entsorgen - bestenfalls in verschlossenen Mülltonnen. Hinterlasst auf keinen Fall etwas "in der Natur"! Das ist wichtig, damit die Tiere nicht angelockt werden. 

Warum ist das so wichtig und betrifft auch zukünftige Festivals?
Die Ausnahme-Genehmigungen gelten immer für 1 Jahr (was u.a. mit Inkubations- und virusfreien Zeiten zusammenhängt). Das bedeutet: Wenn wir uns dieses Jahr nicht an die Auflagen halten, steht auch das nächste TOA auf der Kippe!ä

Presse:
Im Landkreis Groß-Gerau ist erstmals in Hessen ein Wildschwein positiv auf die Afrikanische Schweinepest (ASP) getestet worden. Ein entsprechendes Ergebnis des Landeslabors Hessen wurde am Samstag, 15. Juni, vom Friedrich-Loeffler-Institut (FLI), dem Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit, bestätigt. Das Tier war südlich von Rüsselsheim nahe einer Landstraße gefunden worden. 

Seitdem laufen die Maßnahmen zum Schutz vor einer Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest in der Region. Der Kreis Groß-Gerau, das Regierungspräsidium Darmstadt und das Hessische Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt arbeiten dabei eng zusammen und stehen in permanentem Austausch. Das Landwirtschaftsministerium hat unverzüglich eine ASP-Koordinationsgruppe sowie einen Tierseuchenstab eingerichtet. Oberstes Ziel ist es, die Tierseuche auf ein möglichst kleines Gebiet einzudämmen und zu verhindern, dass diese sich ausbreiten kann oder auf Hausschweinbestände übertritt. Für Schweine (Haus- und Wildschweine) verläuft eine Infektion mit dem ASP-Virus fast immer tödlich. Für den Menschen und für andere Haus- und Nutztierarten ist die Afrikanische Schweinepest dagegen ungefährlich.

Die Übertragung erfolgt vor allem durch direkten Kontakt mit Kadavern infizierter Tiere, die Aufnahme von Speiseabfällen oder Schweinefleischerzeugnissen sowie indirekte Übertragungswege (Fahrzeuge, Jagdausrüstung, landwirtschaftliche Geräte, Kleidung). Eine Übertragung auf den Menschen ist nicht möglich, auch der Verzehr von möglicherweise kontaminiertem Fleisch stellt keine Gefahr für die menschliche Gesundheit dar. Weitere Informationen dazu finden sich auf den Internetseiten des Landwirtschaftsministeriums: https://landwirtschaft.hessen.de/tierschutz-und-tierseuchen/tierseuchen/afrikanische-schweinepest  

Quelle: Afrikanische Schweinepest im Kreis Groß-Gerau – KreisGG



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